Hier zeigen wir, wie Sie das Liefer- und Leistungsdatum definieren können.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der Leistung anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung übereinstimmt.
Aus diesem Grund ist es auch mit orgaMAX Pflicht, ein Liefer- beziehungsweise ein Leistungsdatum auf der Rechnung anzugeben.
Das Feld hierzu können Sie jederzeit im Informationsblock auf der rechten Seite hinzufügen, ändern oder entfernen. In der Bearbeitung stehen Ihnen hier verschiedene Optionen zur Verfügung.
Entfernen Sie dieses Feld, fügen wir der Rechnung automatisch folgenden Satz hinzu:
"Sofern nicht anders angegeben, entspricht das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum."