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Die E-Rechnung – Alles, was Sie wissen müssen

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist der ab dem 1. Januar 2025 geltende Standard für das Versenden und Empfangen von Rechnungen

Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen enthält eine E-Rechnung die Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XML).

Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung basieren auf der EU-Norm EN 16931 und wurden mit dem Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 vom Bundesrat beschlossen. Ziel der neuen Regelung ist es, Rechnungsprozesse effizienter, transparenter und automatisierter zu gestalten.

Formate der E-Rechnung

Was bedeuten XML, XRechnung und ZUGFeRD?

  • XML (Extensible Markup Language) ist ein textbasiertes Format, das Daten strukturiert und maschinenlesbar darstellt.
  • XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format, das speziell für die elektronische Rechnungsverarbeitung entwickelt wurde.
  • ZUGFeRD kombiniert eine XML-Datei mit einer zusätzlich eingebetteten PDF-Version, sodass die Rechnung sowohl maschinenlesbar als auch für Menschen gut lesbar bleibt.

Während XRechnung besonders bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben ist, bevorzugen viele Unternehmen das hybride ZUGFeRD-Format, da es eine bessere Lesbarkeit bietet.


 

Unterschied zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen

Was sind sonstige Rechnungen?

Seit dem 1. Januar 2025 wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden:

  • E-Rechnungen erfüllen die EU-Norm EN 16931 und sind in einem maschinenlesbaren Format (z. B. XML, XRechnung, ZUGFeRD) strukturiert.
  • Sonstige Rechnungen sind herkömmliche Rechnungen, die als Papierdokumente oder einfache PDFs versendet werden.

Während sonstige Rechnungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, wird die E-Rechnung zur neuen Standardform.


 

Pflicht zur E-Rechnung

Wer muss E-Rechnungen erstellen?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, die B2B-Umsätze innerhalb Deutschlands erzielen. Das bedeutet:
✅ Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) ausstellen, müssen diese als E-Rechnungen versenden.
Privatkunden (B2C) sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
Ausländische Geschäftskunden (EU oder Drittstaaten) sind ebenfalls nicht betroffen.

Gibt es Übergangsregelungen?

Ja, bis zum Jahr 2028 gibt es verschiedene Übergangsfristen:

  • 01.01.2025 – 31.12.2026
    • Papierrechnungen bleiben zulässig.
    • PDF-Rechnungen dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers genutzt werden.
  • 01.01.2027 – 31.12.2027
    • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen weiterhin PDF-Rechnungen nutzen.
  • Ab 2028
    • E-Rechnungen sind für alle B2B-Umsätze in Deutschland verbindlich.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Nein, Kleinunternehmer sind nicht zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet.
Allerdings müssen sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und entsprechend zu verarbeiten.


 

Empfang und Versand von E-Rechnungen

Wie kann ich E-Rechnungen empfangen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dazu reicht bereits ein E-Mail-Postfach, um E-Rechnungen digital zu erhalten und weiterzuverarbeiten.
📌 Wichtig: Es gibt keine Übergangs- oder Ausnahmeregelungen für den Empfang von E-Rechnungen.

Kann ich E-Rechnungen ausdrucken und per Post versenden?

Nein. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor, dass E-Rechnungen ausschließlich elektronisch übermittelt und verarbeitet werden müssen.
Ein Ausdruck entspricht nicht den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 und ist daher nicht rechtskonform.

Welche Vorteile bietet die digitale Archivierung von E-Rechnungen?

  • Platzsparend: Keine physischen Ordner oder Papierstapel erforderlich.
  • Schneller Zugriff: Dokumente sind jederzeit digital verfügbar.
  • Bessere Organisation: Rechnungen können leicht durchsucht und kategorisiert werden.
  • Sicherheit: Digitale Archive bieten Zugriffskontrollen und Backups.
  • Kostensenkung: Weniger Druck-, Lager- und Verwaltungskosten.
  • Rechtskonform: Digitale Archivierung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Fazit

Die E-Rechnung wird ab 2025 zur neuen Standardform für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland. Durch ihre automatisierte Verarbeitung und die digitale Archivierung bietet sie zahlreiche Vorteile für Unternehmen.

B2B-Unternehmen sind ab 2025 verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen.
Es gibt Übergangsfristen bis 2028, aber der Umstieg sollte frühzeitig geplant werden.
Papierrechnungen und PDF-Rechnungen ohne Zustimmung des Empfängers werden schrittweise abgeschafft.
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Erstellung befreit, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.

Durch die rechtzeitige Anpassung an die neue E-Rechnungspflicht können Unternehmen langfristig Zeit und Kosten sparen und ihre Rechnungsprozesse effizienter gestalten.