Die E-Rechnung – Alles, was Sie wissen müssen
Dieser FAQ fasst die wichtigsten Punkte rund um EN-16931-konforme E-Rechnungen zusammen und berücksichtigt die Übergangsfristen bis 2028. Ideal für B2B in Deutschland.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie im Zweifel die jeweils aktuellen Vorgaben.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Rechnungsdokument nach EN 16931. Zulässige Syntaxen sind UBL und UN/CEFACT CII. In Deutschland ist XRechnung die gebräuchliche Ausprägung (CIUS) von EN 16931.
Formate im Überblick
Format
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Kurzbeschreibung
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Typische Nutzung
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Hinweis
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XRechnung
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Reines EN-16931-XML (UBL/CII) in deutscher CIUS
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B2G verpflichtend, B2B weit verbreitet
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Reine XML-Datei, nicht für Menschen formatiert
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ZUGFeRD/Factur-X
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PDF mit eingebettetem EN-16931-XML
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B2B häufig genutzt
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Als E-Rechnung nur mit EN-16931-Profil; B2G-Akzeptanz je nach Vorgabe
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„PDF/Papier“
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Menschlich lesbar, nicht strukturiert
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Übergangsweise mit Zustimmung
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Keine E-Rechnung im Sinne EN 16931
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E-Rechnung vs. sonstige Rechnung
Typ
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Definition
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Zulässigkeit
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E-Rechnung
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EN-16931-konform (z. B. XRechnung, Factur-X mit EN-16931-Profil)
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Bereits zulässig; stufenweise verpflichtend
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Sonstige Rechnung
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Papier oder „einfaches PDF“ ohne EN-16931-XML
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Nur noch übergangsweise und mit Zustimmung des Empfängers
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Pflichten und Zeitplan (inländische B2B-Umsätze)
Zeitraum
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Empfang E-Rechnung
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Versand/Erstellung
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Besonderheiten
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Ab 01.01.2025
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Verpflichtend: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
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E-Rechnungen zulässig; Papier/PDF weiterhin möglich (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers)
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Start der Übergangsphase
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2025–2026
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Wie oben
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Wie oben
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Übergang bleibt bestehen
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2027
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Weiterhin verpflichtend
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Grundsatz: E-Rechnungen versenden; Unternehmen mit Vorjahresumsatz < 800.000 EUR dürfen weiterhin PDF (mit Zustimmung) nutzen
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Schwellenwert-Ausnahme
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Ab 2028
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Weiterhin verpflichtend
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E-Rechnungen verpflichtend für alle inländischen B2B-Umsätze
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Ende der Übergangsphase
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Kleinunternehmer
- Ab 2025 empfangspflichtig wie alle Unternehmen.
- Für die Ausstellung gelten dieselben Stufen: 2027 Grundsatz E-Rechnung, ab 2028 verpflichtend (bzw. bereits 2027, wenn der Vorjahresumsatz ≥ 800.000 EUR).
- Es besteht keine dauerhafte Befreiung von der Ausstellung.
Empfang und Versand
- Empfang: Unternehmen benötigen eine elektronische Empfangsstelle und die Fähigkeit, EN-16931-XML zu verarbeiten (z. B. XRechnung oder Factur-X). Kanäle: PEPPOL, E-Mail mit XML-Anhang, Portale/Dienstleister.
- Versand: Nach Vereinbarung mit dem Empfänger per PEPPOL oder E-Mail/Portal. Wichtig ist die inhaltliche Konformität (EN-16931/XRechnung), nicht nur der Transportweg.
- PDF allein ist keine E-Rechnung.
Darf ich E-Rechnungen drucken?
- Ausdrucke können intern als Belegkopie genutzt werden, erfüllen aber nicht die Anforderungen an die elektronische Übermittlung/Verarbeitung einer E-Rechnung.
Digitale Archivierung (GoBD-orientiert)
- Original-Datei aufbewahren: EN-16931-XML (und ggf. PDF bei ZUGFeRD/Factur-X).
- Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit sicherstellen (Protokolle, Versionskontrolle).
- Maschinelle Auswertbarkeit erhalten (keine ausschließliche Ablage als Bild/PDF).
- Zugriffs- und Berechtigungskonzept, regelmäßige Backups.
- Aufbewahrungsfrist i. d. R. 10 Jahre.
Praxis-Checkliste: Sind wir bereit?
Bereich
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Prüfpunkte
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Formate
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Unterstützen wir XRechnung (UBL/CII) und optional Factur-X (EN-16931-Profil)?
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Empfang
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Gibt es eine definierte Empfangsstelle (PEPPOL/E-Mail/Portal) inkl. Verarbeitung der XML-Inhalte?
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Versand
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Validieren wir E-Rechnungen vor Versand (EN 16931/XRechnung/PEPPOL)?
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Stammdaten
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Vollständige Firmen- und Kundenangaben inkl. steuerlicher IDs und Ansprechpartnern gepflegt?
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Prozesse
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Klare Abläufe für Korrekturen, Stornos, Gutschriften, Mahnwesen?
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Archiv
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GoBD-konforme Aufbewahrung des Original-XML implementiert?
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Häufige Missverständnisse – kurz richtiggestellt
- „Ab 2025 müssen alle E-Rechnungen ausstellen.“ – Korrekt ist: Ab 2025 empfangen, die Ausstellungspflicht kommt stufenweise (2027/2028).
- „PDF per E-Mail reicht als E-Rechnung.“ – Nur, wenn eine EN-16931-XML enthalten ist (z. B. Factur‑X). Ein reines PDF ist keine E-Rechnung.
- „ZUGFeRD ist immer zulässig.“ – Nur mit EN‑16931‑Profil gilt es als E-Rechnung; im B2G-Kontext wird häufig XRechnung gefordert.
- „Leitweg-ID ist immer nötig.“ – Primär B2G. Im B2B nur, wenn vom Partner verlangt (als Käuferreferenz).
Best Practices
- Vor dem Versand validieren (EN 16931/XRechnung/PEPPOL).
- Saubere Stammdaten vermeiden die meisten Validierungsfehler.
- Mit Geschäftspartnern Transportweg und Identifikatoren (PEPPOL-IDs, ggf. Schemes) vorab abstimmen.
- Testläufe mit Musterrechnungen in beiden Richtungen (Empfang/Versand) durchführen.