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Abweichende Erlöskonten auswählen

Wie können abweichende Erlöskonten ausgewählt werden?

Vorab: Text für umsatzsteuerbefreite Rechnungen ändern

Sie können den Text, der automatisch beim Erstellen einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer im Schlusstext erscheint, durch einen anderen Text austauschen. Letztlich geschieht dies dadurch, dass Sie ein anderes Standard-Erlöskonto für Netto-Rechnungen in Ihren Stammdaten festlegen. Je nachdem, welches Konto dort ausgewählt ist, erscheint später ein anderer Text auf Ihrer Rechnung. Dafür haben wir bereits eine Beschreibung mit dem Namen „Text für Netto- oder umsatzsteuerbefreite Rechnungen ändern“ vorbereitet. Daher wird dieser Punkt hier nicht weiter beleuchtet.

Festlegen der Standard-Erlöskonten

Begeben Sie sich dazu unter Stammdaten → Finanzbuchhaltung→ Kontenplan bearbeiten.

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Wählen Sie hier den aktuellen Kontenplan aus und klicken auf Bearbeiten.

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Klicken Sie im nächsten Fenster auf den Reiter Buchungsschemen, wählen das Konto Standard Konto Einnahme 19% USt und bearbeiten dies.

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Folgendes Fenster öffnet sich. Klicken Sie hier bei Erlös auf die drei Punkte ... und wählen Ihr gewünschtes Konto aus.

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Schließen Sie die Fenster im Anschluss wieder, um die Einstellung zu übernehmen.

Abweichende Erlöskonten bei Angebots-, Auftrags- oder Rechnungsstellung auswählen

Das Standardkonto wurde im letzten Schritt festgelegt. Was aber, wenn diese Rechnung nach Erlösen als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist, Ihr Standard aber beispielsweise nach steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen? In diesem Fall können die abweichenden Erlöskonten direkt im Vorgang ausgewählt werden.

Schauen Sie sich dazu die folgende Rechnung an:

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Am unteren Rand erkennen Sie den Hinweis auf die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen mit der Kontonummer 8125. Klicken Sie nun links oben auf Erweitert, um stattdessen ein anderes Erlöskonto auszuwählen. Folgendes Fenster öffnet sich:

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Klicken Sie hier unten auf Sonstiges, sofern dieser Bereich noch eingeklappt ist. Hier sehen Sie nun eine Auflistung der abweichenden Erlöskonten:

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Wählen Sie für alle drei Varianten (MwSt-Frei, vollen und halben MwSt-Satz) das gewünschte Erlöskonto aus.

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Hinweis: Das Konto, welches als Standardkonto in Ihren Einstellungen der Standard-FiBu-Konten ausgewählt ist, wird hier als Standard geführt und taucht nicht unter der kompletten Bezeichnung in der Auswahl auf.

Abweichende Erlöskonten-Auswahl

Im Register „Erweitert“ stehen Ihnen in den Auswahlmenüs unter „Sonstiges“ insgesamt 17 alternative Erlöskonten zur Verfügung:

  1. „Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG"
  2. „Sonstige steuerfreie Umsätze Inland“
  3. „Steuerfreie Umsätze“
  4. „Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG"
    Darunter fallen insbesondere die Warenlieferungen in Drittländer (d. h. ausländische Staaten, die nicht zur EU gehören).
  5. „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG"
    Gemeint sind umsatzsteuerfreie Warenlieferungen in Länder der EU.
  6. „Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften § 25b Abs. 2 UStG"
  7. „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer“
  8. „Steuerfreie Umsätze Offshore usw.“
  9. „Sonstige steuerfreie Umsätze (z.B. § 4 Nr. 2-7 UStG)“
  10. „Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. §19 Abs. 1 UStG"
    Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer brauchen auch Ihren Inlandskunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Als Kleinunternehmer gilt, wer einen Jahresumsatz von nicht mehr als 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) im Vorjahr erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter einem Jahresumsatz von 50.000 Euro bleibt. Im Jahr der Betriebseröffnung kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn der voraussichtliche Jahresumsatz pro Monat der Geschäftstätigkeit nicht mehr als 1/12 des Jahresumsatzes von 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) beträgt.
  11. „Differenzbesteuerte Erlöse“
    Umsätze, die der Differenzbesteuerung unterliegen.
  12. „Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet“
    Darunter fallen Netto-Rechnungen über Dienstleistungen für Geschäftskunden im EU-Ausland, die gemäß der ab 2010 erweiterten „Reverse-Charge“-Regelung in ihrem Land die Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen.
  13. „Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"
    Gemeint sind hiermit vor allem Bauleistungen an inländische Kunden. 
  14. „Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze“
    Darunter fallen Netto-Rechnungen über Dienstleistungen an Kunden in Drittländern (d. h. ausländischen Staaten, die nicht zur EU gehören).
  15. „Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze“
    Darunter sind Leistungen zu verstehen, bei denen der Ort der Leistung nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland liegt.
  16. „Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 8 ff. UStG)“
    Gemeint sind zum Beispiel Provisionen für die Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten wie Versicherungen, Krediten, Bausparverträgen oder Wertpapieren.
  17. „Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 5 UStG)“
    Darunter fallen zum Beispiel Vermittlungsprovisionen für grenzüberschreitende Beförderungsleistungen oder Provisionen für Umsätze in Drittländern (d. h. ausländischen Staaten, die nicht zur EU gehören).  

Darstellung von Texten zu umsatzsteuerbefreiten Konten

Zurück in der Druckansicht sehen Sie bereits, dass ein anderes Erlöskonto ausgewählt wurde. Sichtbar ist dies  selbstverständlich nur auf Rechnungen ohne Mehrwertsteuer, aber auch bei Rechnungen mit Mehrwertsteuer werden die abweichenden Erlöskonten mit dem Vorgang gespeichert.

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Abweichende Erlöskonten direkt im Artikel festlegen

Es besteht auch die Möglichkeit, direkt im Artikel festzulegen, welches Erlöskonto angesprochen werden soll. Öffnen Sie dazu den gewünschten Artikel und klicken auf den Reiter Sonstiges. Hier kann wie gehabt das gewünschte Konto ausgewählt werden. Legen Sie dies für alle drei Varianten (0%, den vollen und halben Mehrwertsteuersatz) fest:

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Abweichende Erlöskonten direkt im Kunden festlegen

Auch im Kunden selbst kann ein bestimmtes Erlöskonto festgelegt werden. Dies kommt beispielsweise dann zu tragen, wenn es sich um einen Nicht-EU Kunden handelt. Während in den Standard-FiBu-Konten das 0% Erlöskonto für EU-Rechnungen festgelegt wird, kann hier ein weiteres Konto für alle Nicht-EU-Kunden ausgewählt werden. Legen Sie dieses Konto für alle drei Varianten (0%, den vollen und halben Mehrwertsteuersatz) fest:

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