Rechnung auf uneinbringbar setzen
Ich muss eine Rechnung auf uneinbringbar setzen. Wie klappt das?
Nach der letzten erfolglosen Mahnung bleibt im Regelfall nur die Möglichkeit, eine Kundenforderung auszubuchen, genauer gesagt den Zahlstatus der Rechnung auf, uneinbringbar zu setzen.
Markieren Sie dazu die entsprechende Rechnung(en) und klicken Sie über „Weitere Funktionen → Zahlungsverarbeitung → Zahlungsstatus auf uneinbringbar setzen“.
In einer geöffneten Rechnung können Sie über die Eingabemaske im oberen rechten Bereich das Feld Zahlungsstatus bearbeiten. Setzen Sie dies hier auf uneinbringbar.
Im Hintergrund wird automatisch ein Buchungssatz erstellt, der die Forderung ausbucht und die Umsatzsteuer korrigiert. Mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung wird die Korrektur an das Finanzamt übertragen.