Warum erscheinen einige innergemeinschaftlichen Umsätze nicht in der Steuerauswertung "Zusammenfassende Meldung"?

Warenlieferungen und/oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt werden im Ursprungsland unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen umsatzsteuerfrei erbracht.

Das Bundeszentralamt für Steuern verlangt bei bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenfassende Meldung die Sie mit orgaMAX erstellen können. Es ist notwendig die passenden Steuerschlüssel / Erlöskonten in den Rechnungen zu verwenden, damit orgaMAX weiß, dass diese Umsätze in die Steuerauswertung Zusammenfassende Meldung exportiert werden müssen. Zusätzlich wird auch vorausgesetzt, dass in den Stammdaten des Rechnungsempfängers eine gültige UST-ID hinterlegt ist.

Vor Erstellung einer Rechnung sollten Sie beachten, dass einer/s dieser Steuerschlüssel / Erlöskonten in den Rechnungen verwendet wird:

In diesen FAQs erfahren Sie, wie abweichende Erlöskonten vergeben werden können:

Abweichende Erlöskonten auswählen

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