Finanzbuchhaltung

Weiteren Mehrwertsteuersatz anlegen

Wie kann ein weiterer Steuersatz hinzugefügt werden?

orgaMAX bietet die im Standard gängigen Mehrwertsteuersätze. Weitere Steuersätze können bei Bedarf ergänzt werden.

Voraussetzung für die Nutzung ist das Modul FiBu PRO (ehemals FiBu-Export genannt).

Falls Sie Rechnungen für Privatkunden im EU-Ausland schreiben und den Steuersatz des Empfängerlandes nutzen wollen (das sogenannte One-Stop-Shop Verfahren), finden Sie dazu hier eine Beschreibung: Das One-Stop-Shop Verfahren

Steuersatz anlegen

Begeben Sie sich in den Menüpunkt Stammdaten -> Finanzbuchhaltung -> Kontenplan bearbeiten.

oss1

Wählen Sie hier den Kontenplan ab 2020 aus und klicken auf Bearbeiten.

oss2

Die Bearbeitungsmaske für den Kontenplan öffnet sich.

oss3

Begeben Sie sich hier in den Reiter Steuersätze. Hier sehen Sie eine Übersicht über die bereits zur Verfügung stehenden Steuersätze in Ihrer orgaMAX Datenbank.

oss4

Klicken Sie auf Neu. Folgendes Fenster öffnet sich:

steuersatz1

Tragen Sie unter Steuersatz den gewünschten Steuersatz ein. Sollte die Umsatzsteuer in dem Land gelten, in dem Sie ebenfalls Ihren Satz haben, setzen Sie den Haken bei Umsatzsteuer.

Bestätigen Sie die dies mit OK und schließen Sie die übrigen Fenster.

Um den neuen Steuersatz auszuwählen, können Sie diesen direkt bei der Vorgangserstellung im Reiter Erweitert als vollen oder halben Mehrwertsteuersatz zuweisen. Dies gilt nur für den jeweiligen Vorgang und nicht generell.

steuersatz2-1

Zusätzlich können nun auch Webshopbestellungen mit diesem neuen Steuersatz verarbeitet werden.